• Fristen für die Veranlassung / das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge

    Die Frist ist der Zeitraum zwischen zwei Vorsorgeterminen oder zwischen zwei Angeboten für eine arbeitsmedizinische Vorsorge. Die arbeitsmedizinischen Regeln zu diesem Thema werden in dem PDF, welches wir als Download anbieten, erläutert.

    DOWNLOAD

  • Erforderliche Auskünfte / Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse

    Diese arbeitsmedizinische Regel gilt für arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge) nach der ArbMedVV. Sie konkretisiert die Informationen, die der Arbeitgeber dem Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV erteilen muss sowie die Kenntnisse, die sich der Arzt oder Ärztin verschaffen muss.

    DOWNLOAD

  • Arbeitsmedizinische Prävention

    Diese arbeitsmedizinische Regel (AMR) konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen des § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.

    DOWNLOAD


Unsere Dienstleistungen sind:

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA-Sitzungen)
  • Mitwirkung/Mitgestaltung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Ausarbeitung eines rechtlich sicheren Vorsorgekonzepts
  • Durchführung von Angebots-, Wunsch- und Pflichtvorsorgen, darüber hinaus spezielle Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen
  • Mitwirkung beim Erstellen von Vorsorgekarteien
  • Durchführung von Impfungen / Impfaktionen im Betrieb
  • Reisemedizinische Beratung
  • Beratungen zur Gestaltung sicherer Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren, Auswahl von Gefahrstoffe, Auswahl von geeigneten persönlichen Schutzausrüstungen (PSA), Arbeitsplatzergonomie
  • Organisation von betriebsbezogenen Präventionsmaßnahmen
  • Mitwirkung bei Unterweisungen (diverse arbeitsmedizinische Themen)
  • Mitwirkung bei Erstellung von Betriebsanweisungen
  • Hilfe beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), inklusive sozialmedizinischer Beratung
  • Beratung bei berufsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten
  • Sonstige spezielle Beratungen
    (z.B. schwangere Mitarbeiter , Nachtarbeiter, minderjährige Beschäftigte usw)
  • Beratung bei leistungsgewandelten Mitarbeitern, chronisch kranken- u. schwerbehinderten Beschäftigten
  • Bewertung von Arbeitsunfällen
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkräften,
    Unfallversicherungs- und Rehabilitationsträgern
  • Betriebliches Gesundheitsmanage­ment BGM
  • Betriebliches Gesundheitsförderung BGF